Allgemeine Geschäfts­bedingungen

Auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) kommt zwischen dem Kunden und der
Autoskope GmbH
Vertreten durch Paul Jütte
Adresse: Albin-Köbis Str. 9a, 18146 Rostock

Tel.: 0381 - 36 76 89 10
E-Mail-Adresse: kontakt@autoskope.de

Handelsregister: Amtsgericht Rostock
Handelsregisternummer: HRB 12824
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE293026138, nachfolgend Hersteller genannt, der Vertrag zustande.

1. Allgemeines

Der Hersteller stellt GPS-Geräte zur Verfügung und verfügt über die erforderliche Telematik und IT-Infrastruktur-Lösung, die es dem Kunden erlauben, die gespeicherten Daten während der Vertragslaufzeit abzurufen und auszuwerten.

Die Lieferungen und Leistungen des Herstellers erfolgen ausschließlich zu den nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte zwischen dem Hersteller und seinen Kunden, ohne dass es eines erneuten Hinweises auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedarf. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Stand 01.03.2016 ersetzen alle vorherigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen, insbesondere die des Kunden, werden selbst bei Kenntnis nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird durch bevollmächtigte Vertreter des Herstellers ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Mit Vertragsabschluss und/oder mit der Bestellung von Waren oder sonstiger Leistung des Herstellers durch den Kunden, gelten diese Bedingungen durch den Kunden, selbst im Falle eines vorangegangenen Widerspruchs, als durch den Kunden angenommen.

Abweichende Regelungen bedürfen der Schriftform und gelten nur für das Geschäft, für das sie vereinbart wurden. Dies gilt auch für Vereinbarungen zum Schriftformerfordernis.

2. Vertragsabschluss

Die folgenden Regelungen über den Vertragsabschluss gelten sowohl für die Online-Bestellung als auch für den Vor-Ort-Verkauf.

Sämtliche Angebote des Herstellers sind freibleibend und unverbindlich. Verträge zwischen dem Hersteller und dem Kunden kommen nach Bestellung des Kunden erst durch schriftliche Auftragsbestätigung des Herstellers oder dadurch zustande, dass der Hersteller die Ware ausliefert, bzw. die Leistung an den Kunden erbringt. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Druck und Schreibfehler sind für den Hersteller nicht verbindlich. Technische Änderungen bei Angeboten bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.

Dabei stellen die im Online-Shop dargestellten Angebote eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch die Kundenbestellung dar, das der Hersteller dann annehmen kann. Der Bestellvorgang zum Vertragsschluss umfasst im Shop-System folgende Schritte:

  • Auswahl des Angebots in der gewünschten Spezifikation (Art, Anzahl)
  • Einlegen des Angebots in den Warenkorb
  • Betätigen des Buttons 'zur Kasse gehen'
  • Eingabe der Rechnungs- und Lieferadresse
  • Auswahl der Versandart
  • Auswahl der Bezahlmethode
  • Überprüfung und Bearbeitung der Bestellung und aller Eingaben
  • Betätigen des Buttons 'Jetzt kaufen'
  • Bestätigungsmail, dass Bestellung eingegangen ist

Die Reichweite des GPS-Ortungsgebietes und der Übermittlung dieser Daten kann erweitert werden.
Inklusive: Deutschland
Inklusive bis zu 6 Wochen pro Jahr: Alle Länder der EU inkl. Schweiz und Norwegen.
Zubuchbar: Alle Länder der EU inkl. Schweiz, Norwegen, Albanien, Andorra, Bosnien-Herzegowina, Färöer, Isle of Man, Kosovo, Kroatien, Mazedonien, Moldawien, Montenegro, Russische Föderation, Serbien, Türkei, Ukraine, Weißrussland, Kanada, USA

Dem Kunden entstehen für Benachrichtigungen per SMS und E-Mail keine weiteren Kosten.

Der Kunde verpflichtet sich, die ihm durch den Hersteller überlassenen GPS-Geräte sowie dazugehörige Passwörter sorgfältig zu verwahren, um einen Missbrauch durch Dritte auszuschließen. Der Kunde erwirbt durch die Nutzung weder Urheberrechte noch sonstiges geistiges Eigentum an der ihm zur Verfügung gestellten und zugänglich gemachten Software.

Sofern der Kunde die Leistungen innerhalb dieses Vertragsverhältnisses nutzt, um Fahrzeuge oder Geräte seiner Mitarbeiter oder Dritte nachzuverfolgen, die diese benutzen, benötigt er eine Einverständniserklärung dieser Personen. Der Kunde versichert, dass er über derartige Einverständniserklärungen seiner Mitarbeiter oder Dritten im Falle der Nachverfolgung verfügt. Sollte der Hersteller wegen fehlender Einwilligungserklärung in Anspruch genommen werden, stellt der Kunde den Hersteller von allen hieraus entstehenden Ansprüchen einschließlich Anwaltskosten und Gerichtskosten frei.

3. Vertragslaufzeit

Die Mindestvertragslaufzeit bei Kauf beträgt 12 Monate, die Dauer des Inklusivzeitraums. 14 Tage vor Ende des Zeitraums erfolgt eine Benachrichtigung mit der Möglichkeit den Vertrag zu beenden. Wird dies nicht gewünscht, verlängert sich die Laufzeit um 12 Monate.

4. Lieferung

Die Lieferung bestellter Ware erfolgt so rasch wie möglich nach Eingang einer schriftlichen oder mündlichen Bestellung, durchschnittlich spätestens nach 2 Tagen. Der Hersteller versendet die Bestellung aus eigenem Lager, sobald die gesamte Bestellung dort vorrätig ist. Alle von dem Hersteller genannten Termine und Fristen werden unverbindlich vereinbart, soweit nicht schriftlich ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Es wird keine Gewähr für die Dauer des Transports und dessen rechtzeitige Ankunft beim Kunden übernommen. Termine und Fristen verlängern sich in der Weise, wie sich die Lieferung oder Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, verzögert. Im Falle höherer Gewalt (beispielsweise behördliche Maßnahmen, Streiks, Aussperrungen, Betriebs- oder Verkehrsstörungen, Roh- oder Betriebsstoffverknappung) sowie beim Eintritt unvorhergesehener Umstände, die der Hersteller nicht zu vertreten hat und die der Hersteller oder seine Lieferanten die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, verlängern sich die vereinbarten Lieferfristen um die Dauer der Behinderung. In diesem Fall wird der Hersteller seine Kunden unverzüglich benachrichtigen. Dauert die Behinderung länger als 3 Monate seit Zugang der Benachrichtigung fort, ist der Hersteller wegen des noch nicht erfüllten Teils des Vertrages ganz oder teilweise zum Rücktritt berechtigt. Der Kunde ist im Fall der länger als 3 monatigen Behinderung nach angemessener Nachfristsetzung von mindestens 2 Wochen ebenfalls berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Hiervon unberührt bleiben andere Rücktrittsrechte.

Kommt der Kunde in Annahmeverzug, so ist der Hersteller berechtigt, den ihm entstehenden Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen geltend zu machen. In diesem Fall geht auch die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache ab dem Zeitpunkt, zu dem er sich in Annahmeverzug befindet, auf den Kunden über.

5. Abnahme

Die Abnahme der Produkte und/oder Leistung des Herstellers erfolgt mit der erfolgreichen Durchführung der Funktionsprüfung. Diese ist erfolgreich durchgeführt, wenn bei einem Testlauf der Programme/Systeme kein Fehler an den Produkten und/oder Leistungen festgestellt wird. Soweit der Hersteller die Produkte vereinbarungsgemäß installiert, wird die Funktionsprüfung nach Anlieferung und Installation der Produkte am Aufstellungsort von dem Hersteller durchgeführt, gleiches gilt für Leistungen, die der Hersteller an Gegenständen des Kunden erbringt. Nach erfolgter Funktionsprüfung teilt der Hersteller dem Kunden die Betriebsbereitschaft der Produkte mit. Sofern zwischen dem Hersteller und dem Kunden vereinbart, kann die Funktionsprüfung durch den Hersteller auch online im Fernwartungsverfahren erbracht werden. Bei allen anderen Produkten/Leistungen gilt die Abnahme als erfolgt, sofern der Kunde nicht unverzüglich nach Lieferung der Produkte oder Erbringung der Leistung durch den Hersteller schriftlich unter genauer Bezeichnung des Mangels der Abnahme ausdrücklich widerspricht.

6. Preise

Die von dem Hersteller angegebenen Preise sind Bruttopreise und ergeben sich aus der gültigen Auftragsbestätigung, ansonsten aus der am Tag der Lieferung oder Leistung gültigen Preisliste und verstehen sich inkl. des jeweils gültigen Mehrwertsteuersatzes. Die Angebotspreise des Herstellers sind freibleibend. Angebotene Preise für Arbeitsleistungen gelten, wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, für eine Ausführung von Mo-Fr 9.00 – 17.00 Uhr. Für Arbeiten, die außerhalb dieser Zeiten erbracht werden, berechnet der Hersteller Mehrarbeitszuschläge entsprechend seiner Preisliste.

7. Zahlung

Der Kunde hat ausschließlich folgende Möglichkeiten zur Zahlung: Vorabüberweisung, Zahlungsdienstleister (PayPal und SOFORT Überweisung), Barzahlung bei Abholung. Weitere Zahlungsarten werden nicht angeboten und werden zurückgewiesen.
Bei Vorabüberweisung ist der Rechnungsbetrag nach Zugang der Rechnung, die alle Angaben für die Überweisung enthält und mit E-Mail verschickt wird, auf das dort angegebene Konto vorab zu überweisen. Bei Verwendung eines Treuhandservice/ Zahlungsdienstleisters ermöglicht es dieser dem Hersteller und Kunden, die Zahlung untereinander abzuwickeln. Dabei leitet der Treuhandservice/ Zahlungsdienstleister die Zahlung des Kunden an den Hersteller weiter. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des jeweiligen Treuhandservices/ Zahlungsdienstleisters. Der Rechnungsbetrag kann auch unter Abzug der in Ansatz gebrachten Versandkosten in den Geschäftsräumen des Hersteller zu den üblichen Bürozeiten in bar gezahlt werden. Der Kunde ist verpflichtet innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung den ausgewiesenen Betrag auf das auf der Rechnung angegebene Konto einzuzahlen oder zu überweisen. Die Zahlung ist ab Rechnungsdatum ohne Abzug, außer bei Skonto, fällig. Nach Ablauf der Zahlungsfrist, die somit kalendermäßig bestimmt ist, kommt der Kunde auch ohne Mahnung in Verzug. Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden, welches nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruht, wird ausgeschlossen. Die Aufrechnung mit Forderungen des Kunden ist ausgeschlossen, es sei denn diese sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.

8. Kündigungsrechte

Wenn dem Hersteller nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, aufgrund derer der Anspruch des Herstellers auf Zahlung eines vereinbarten Entgeltes gefährdet ist, ist der Hersteller berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen und die Herausgabe der bereits gelieferten Gegenstände zu verlangen. Ein Anspruch auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung bleibt unberührt. Eine Gefährdung des Zahlungsanspruches des Herstellers liegt insbesondere dann vor, wenn die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens droht oder sich aus Zwangsvollstreckungsmaßnahmen oder zu Protest gegangenen Schecks oder Wechseln ergibt, dass der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.
Während der vereinbarten Vertragslaufzeit ist der zwischen dem Hersteller und dem Kunden geschlossene Vertrag nicht durch ordentliche Kündigung auflösbar.

9. Aufrechnung

Der Kunde kann mit Gegenansprüchen gegen Entgeltanspruch des Herstellers weder aufrechnen, noch steht ihm ein Zurückbehaltungsrecht zu, es sei denn, diese Gegenansprüche sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.

10. Eigentumsvorbehalt

Bei Verträgen mit Verbrauchern (gilt nur in Verbindung mit dem Kauf der Geräte) behält sich der Hersteller das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor (Vorbehaltsware). Bei Verträgen mit Unternehmern (gilt nur in Verbindung mit dem Kauf der Geräte) behält sich der Hersteller das Eigentum an der Vorbehaltsware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor. Bei Verarbeitung und Einbau von Sachen erwirbt der Hersteller, solange deren Bezahlung noch nicht erfolgt ist, Miteigentum an dem hergestellten Werk in Höhe des Wertes des Produktes/der Leistung. Der Kunde verpflichtet sich bis zum Erwerb des vollständigen Eigentums an dem Produkt/der Leistung, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser-, und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Veräußert der Kunde von dem Hersteller gelieferte Ware, obwohl Eigentum des Herstellers nicht erloschen ist, so tritt er schon jetzt bis zur Tilgung sämtlicher Forderungen gegen ihn alle ihm aus der Veräußerung zustehenden Forderungen gegen seine Abnehmer mit allen Nebenrechten an den Hersteller ab. Der Kunde ist verpflichtet, dem Hersteller eine Aufstellung dieser Forderungen zu übersenden und seine Abnehmer von der Abtretung zu benachrichtigen. Der Hersteller ist dann berechtigt, die Forderungen im eigenen Namen einzuziehen. Auf Verlangen des Kunden gibt der Hersteller die ihm zustehenden Sicherheiten nach seiner Wahl frei, soweit deren realisierbarer Wert die zu sichernden Forderungen um 20 % übersteigt. Der Kunde ist verpflichtet, einen Zugriff Dritter auf die Vorbehaltsware, etwa im Falle einer Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware dem Hersteller unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, dem Hersteller die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gem. § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für die dem Hersteller hieraus entstehenden Kosten. Einen Besitzwechsel der Vorbehaltsware sowie den eigenen Wohnsitzwechsel hat der Kunde dem Hersteller unverzüglich anzuzeigen. Der Hersteller ist berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, vom Vertrag zurückzutreten und die Vorbehaltsware herauszuverlangen.
Die Ausübung der Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt oder ein Herausgabeverlangen gelten nicht als Rücktritt.

11. Gewährleistung

Die Gewährleistung des Herstellers richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit sich nicht aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen etwas anderes ergibt. Vorbehaltlich etwaiger schriftlich ausdrücklich zugesicherter Eigenschaften beschränkt sich die Gewährleistung des Herstellers darauf, dass die Eigenschaften der Produkte/Leistungen der allgemeinen Produktbeschreibung entsprechen. Der Hersteller leistet keine Gewähr für ungeeignete und unsachgemäße Verwendung durch Kunden oder Dritte, für natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich nach Lieferung bzw. Einbau schriftlich anzuzeigen. Ist dem Hersteller 14 Tage nach Einbau keine schriftliche Rüge offensichtlicher Mängel zugegangen, ist die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen aufgrund dieser Mängel ausgeschlossen. Soweit nicht anders schriftlich vereinbart, räumt der Hersteller Kaufleuten eine 12-monatige Gewährleistung ein. Innerhalb dieses Zeitraums ab Lieferung wird nach Wahl des Herstellers kostenfrei der Produktmangel beseitigt oder Ersatz geliefert. Dieses Wahlrecht gilt auch für sonstige gesetzliche Gewährleistungsansprüche. Ist die Leistung des Herstellers mit einem Fehler behaftet oder hat sie nicht eine zugesicherte Eigenschaft, so ist zunächst ausschließlich der Hersteller berechtigt, den Mangel zu beseitigen und kann nach seiner Wahl nacherfüllen oder Ersatz liefern. Soweit nicht anders schriftlich vereinbart, räumt der Hersteller Privatpersonen bei Kauf die gesetzlich vorgeschriebene 24-monatige Gewährleistung ein. Innerhalb dieses Zeitraums ab Lieferung wird nach Wahl des Herstellers kostenfrei der Produktmangel beseitigt oder Ersatz geliefert. Dieses Wahlrecht gilt auch für sonstige gesetzliche Gewährleistungsansprüche. Ist die Leistung des Herstellers mit einem Fehler behaftet oder hat sie nicht eine zugesicherte Eigenschaft, so ist zunächst ausschließlich der Hersteller berechtigt, den Mangel zu beseitigen und kann nach seiner Wahl nacherfüllen oder Ersatz liefern. Schlagen die Bemühungen des Herstellers endgültig fehl, kann der Kunde von ihm Wandlung (Rückgängigmachung des Vertrages) oder Minderung (Herabsetzung des Entgeltes) verlangen. Ein endgültiges Fehlschlagen der Bemühungen des Herstellers um Mangelbeseitigung liegt vor, wenn die Beseitigung des Mangels unmöglich ist. Statt der Wandlung oder Minderung kann der Kunde Schadensersatz wegen Nichterfüllung nur dann verlangen, wenn der Mangel auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.

Der Hersteller ist nicht zur Instandhaltung und Instandsetzung verpflichtet, wenn die Beschädigung der Geräte auf höhere Gewalt beruht, oder auf Unfällen, gleich welcher Art, soweit sie nicht von dem Hersteller verschuldet sind. Dies gilt auch, wenn ein Schaden darauf beruht, dass der Kunde oder nicht autorisierte Personen Veränderungen an den Geräten vorgenommen haben, oder dadurch, dass die elektrische Versorgung gestört wird.

Bei einem Selbsteinbau der Geräte durch den Kunden übernimmt dieser die volle Verantwortung. Die Gewährleistung ist in diesem Fall ausgeschlossen.

Abhängig vom Mobilfunknetzbetreiber Telekom Deutschland GmbH sind dessen Dienste regional auf den Empfangs- und Sendebereich beschränkt nutzbar. Beeinträchtigungen können durch atmosphärische Bedingungen, topographische Gegebenheiten oder durch Hindernisse, wie z.B. Tunnel, Täler, Brücken, Gebäude etc. hervorgerufen werden. Zusätzlich kann die Nutzung des Mobilfunknetzes auch durch andere Beeinträchtigungen, beispielsweise eine Netzüberlastung, eingeschränkt sein. Ausdrücklich wird hiermit der Kunde auf diese möglichen Störungen hingewiesen. Diese, nicht vom Hersteller zu vertretenen Störungen, begründen keinen Anspruch auf Schadensersatz oder auf Gewährleistung.

12. Haftung

Außerhalb der Gewährleistungshaftung des Herstellers haftet der Hersteller nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit und bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Im letztgenannten Fall ist die Haftung des Herstellers außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit - auf vertragstypische, vernünftigerweise vorhersehbare Schäden beschränkt. Jede weitergehende Haftung - gleich aus welchem Rechtsgrund - ist ausgeschlossen. Insbesondere wird keine Haftung übernommen für Schäden, die nicht am Produkt/Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere haftet der Hersteller nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Kunden. Sollte das Produkt/Liefergegenstand nicht fehlerhaft oder nicht mit einem vom Hersteller zu vertretenen Mangel behaftet sein, fallen dem Kunden die Überprüfungs- und/oder Frachtkosten zur Last. Soweit die Haftung des Herstellers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner Organe und von Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, insbesondere von Mitarbeitern. Diese Haftungsbegrenzung gilt nicht für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz.

13. Urheberrechte und Lizenzbestimmungen

Der Kunde verpflichtet sich, die an vertragsgegenständlicher Software und Hardware einschließlich zugehöriger Dokumentation etwaig bestehenden Schutz- und Urheberrechte des Herstellers oder sonstiger Dritter zu beachten und Vervielfältigungen und/oder sonstige Verbreitungen nur im Rahmen der Gewährung durch den Hersteller oder Dritten durchzuführen. Weiter verpflichtet sich der Kunde in den Fällen, in denen dies der Hersteller oder der Dritte verlangt, die vertragsgegenständliche Software erst nach Abschluss eines Lizenzvertrages mit dem Hersteller oder dem Dritten und dann in Übereinstimmung hiermit zu nutzen und im Falle der Weiterveräußerung seinen Kunden die gleiche Verpflichtung aufzuerlegen.

14. Datenschutzbestimmung

Der Hersteller und der Kunde verpflichten sich gegenseitig, alle Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie personbezogene Daten der anderen Seite unbefristet geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben oder in irgendeiner Weise zu verwerten. Die Unterlagen, Zeichnungen und andere Informationen, die der andere Vertragspartner aufgrund der Geschäftsbeziehung erhält, darf dieser nur im Rahmen des jeweiligen Vertragszweckes nutzen.

15. Schlussbestimmungen

Der Hersteller weist darauf hin, dass Daten, die für die Bearbeitung von Aufträgen geschäftsnotwendig sind, mit einer elektronischen Datenverarbeitungsanlage verarbeitet werden (§§ 27, 33 BDSG). Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Herstellers in der BRD. Es gilt deutsches Recht. Sollten einzelne Bedingungen unwirksam sein, so wird die Gültigkeit der übrigen Bedingungen hiervon nicht berührt. Soweit in einer Klausel ein wirksamer, angemessener Teil enthalten ist, behält dieser Gültigkeit. Die Parteien verpflichten sich schon jetzt, im Falle einer Unwirksamkeit eine Ersatzregelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Ergebnis der weggefallenen Klausel am nächsten kommt. Dasselbe gilt, wenn die Vertragsbedingungen eine Lücke aufweisen sollten.

16. Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht Sie können, sofern Sie Verbraucher gemäß § 13 BGB sind, Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder -wenn die Sache vor Fristablauf überlassen wird- auch durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Absatz 1und 2 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an die untenstehende Firmenadresse.

Widerrufsfolgen Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Kann der Kunde uns die empfangenen Leistungen sowie Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren bzw. herausgeben, muss der Kunde uns insoweit Wertersatz leisten. Für die Verschlechterung der Sache und für gezogene Nutzungen muss der Kunde Wertersatz nur leisten, soweit die Nutzungen oder die Verschlechterung auf einen Umgang mit der Sache zurückzuführen ist, der über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht. Unter „Prüfung der Eigenschaften und Funktionsweise“ versteht man das Testen und Ausprobieren der jeweiligen Ware, wie es etwa im Ladengeschäft möglich und üblich ist. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Der Kunde trägt nach einem erfolgten Widerruf sämtliche Rücksendekosten. Nicht paketversandfähige Sachen werden beim Kunden kostenpflichtig abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für den Kunden mit der Absendung seiner Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis der Kunde den Nachweis erbracht hat, dass er die Waren zurückgesandt hat, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

Besondere Hinweise: Ihr Widerrufsrecht erlischt, wenn der Vertrag auf Ihren ausdrücklichen Wunsch sowohl von Ihnen als auch von uns vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.

Muster Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

An:
Autoskope GmbH
Albin-Köbis Str. 9a
18146 Rostock

kontakt@autoskope.de

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/ die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*):


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Bestellt am (*)/erhalten am (*)


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Name des/der Verbraucher(s)


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Anschrift des/der Verbraucher(s)


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Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)


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Datum


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(*) Unzutreffendes streichen

Sie erreichen unseren Kundendienst zu folgenden Zeiten unter:
Autoskope GmbH, Paul Jütte, Albin Köbis Str. 9a, 18146 Rostock, 0381 - 36 76 89 10, kontakt@autoskope.de
Öffnungszeiten: Mo. - Fr. von 10:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr.